Teilnahmebedingungen Kindertagesfreizeit Lauterburg (Labu-Fela) 2026 (Stand: 15.05.2026)

  1. Teilnahme
    Teilnehmen können alle Kinder, die bei Anmeldung zwischen 6 und 10 Jahre alt sind. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf maximal 30Teilnehmer. Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird die TVM-Mitgliedschaft in den ersten 7 Tagen nach Anmeldestart berücksichtigt. Anmeldestart für TVM-Mitglieder ist der 22.05.2026, Nichtmitglieder können sich 7 Tage später ab 29.05.2026 anmelden.
  2. Beitrag
    Pro teilnehmende Person muss spätestens 7 Tage nach Anmeldung der Gesamtbetrag TVM-Mitglieder 100,00 Euro, Nichtmitglieder 125,00 Euro auf das Konto des TV Mögglingen überwiesen werden.
    Sollte der Gesamtbetrag nicht pünktlich überwiesen werden, so verfällt der Platz und er kommt einem anderen zugute.
  3. Gesundheitliche Anforderungen
    Bei Antritt der Freizeit ist die teilnehmende Person frei von ansteckenden Krankheiten und Ausschlägen, wie z. B. Pilzen etc.
    Des Weiteren ist er den gesundheitlichen Anforderungen der Freizeit gewachsen. Aktuelle Erkrankungen, Allergien und Auffälligkeiten des Teilnehmers, und auch solche, die schon einige Jahre zurückliegen, müssen mitgeteilt werden. Es ist unbedingt erforderlich, die Gruppenleiter von eventuellen (gesundheitlichen) Beeinträchtigungen sowie deren Behandlungsweise zu informieren. Bei falschen Angaben können die Gruppenleiter die Verantwortung für den Teilnehmer teilweise oder ganz ablehnen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, so müssen wir das Kind auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten nach Hause schicken.
  4. Fehlverhalten
    Wird durch Ihr Kind das Wohlergehen anderer gefährdet, macht es den Gruppenleitern unmöglich ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen oder verstößt es wiederholt grob gegen die Anordnung der Gruppenleiter, so kann es auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden. Diese Entscheidung wird von allen Gruppenleitern gemeinsam gefällt. Der Teilnehmerbeitrag wird in einem solchen Fall in voller Höhe einbehalten. Des Weiteren tragen die Erziehungsberechtigten alle aus den Verstößen ihrer Kinder resultierenden Folgekosten.
  5. Rücktritt der Teilnahme
    Bei Rücktritt 10 Tage vor Freizeitbeginn müssen die schon entstandenen Kosten in Höhe von 30,00 Euro getragen werden. Bei Rücktritt innerhalb der 10 Tagen müssen auch weitere entstandene Kosten von den Erziehungsberechtigten getragen werden, sofern für die teilnehmende Person kein Ersatz gefunden wurde. Der Teilnehmerbetrag kann gegebenenfalls ganz oder teilweise zur Kostendeckung einbehalten werden.
  6. Aufenthalt der Eltern
    Eltern, die während der Kinderferienfreizeit nicht unter ihrer Heimatanschrift erreichbar sind, hinterlassen ihre Urlaubsanschrift in dem Feld „Nachricht an das Freizeitteam“.
  7. Besuch und Telefon
    Eltern-, Verwandten- und Bekanntenbesuche sind während der Ferienfreizeit nicht möglich, geschieht dies doch müssen die Eltern ihr Kind sofort mitnehmen und die Maßnahme ist beendet, da Besuche im Lager eher störend sind. Auch kann das Kind nicht für besondere Veranstaltungen abgeholt und wieder gebracht werden, ihr Kind müsste dann komplett abgeholt werden. (Ausnahmen: Todesfall in der Familie, Krankheit etc.) Telefonanrufe der Eltern sollten nur im äußersten Notfall erfolgen.
  8. Reiseausrüstung
    Für verlorene und beschädigte Reiseausrüstung (Kleidung, Zahnklammer etc.) wird nicht gehaftet. Eine Gepäckversicherung besteht nicht. Alle Kleidungsstücke sollten mit dem Namen des Kindes beschriftet werden.
  9. Schäden an Teilnehmern
    Für Schäden, die einem Teilnehmer während der Ferienfreizeit entstehen, haften wir nur im Rahmen und im Umfang der bestehenden Versicherung. Die Haftung für die Verursachung eines Schadens durch die mit Einzelleistungen beauftragten Unternehmen (Transportunternehmen, Vermieter etc.) ist ausgeschlossen.
  10. Höhere Gewalt
    Sollte infolge von höherer Gewalt, bei Streiks, Ausfall von Verkehrsmitteln, Krankheit etc. die Durchführung der Maßnahme unmöglich sein/werden, so erstatten wir nur den Teil des Teilnehmerbeitrags, der bis dahin noch nicht zur Deckung anfallender Kosten ausgegeben wurde oder noch ausgegeben werden muss. Weitere Ansprüche bleiben ausgeschlossen.
  11. Unwirksamkeit dieser Bedinugungen
    Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam werden sollte, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und der Teilnehmervertrag (verbindliche Anmeldung) nicht beeinträchtigt. Mündliche Absprachen sind unwirksam.
  12. Verstöße gegen die Teilnehmerbedingungen
    Verstöße oder Nichtbeachten der Teilnehmerbedingungen gehen zu Lasten des Teilnehmers und können zum Ausschluss von der Teilnahme an der Ferienfreizeit führen. In einem solchen Fall ist der Anspruch auf Kostenrückerstattung unzulässig.
  13. Kranken- und Unfallversicherung
    Privatversicherte erklären sich einverstanden, die Kosten eventueller ärztlicher Maßnahmen zu tragen. Nicht privatversicherte handhaben eine solche Maßnahme über die Krankenversicherungskarte. Vom TVM wird keine Kranken- oder Unfallversicherung gestellt.
  14. Verursachte Schäden durch Teilnehmer
    Von den Teilnehmern der Ferienfreizeit verursachte Schäden jeglicher Art gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. seiner Eltern, sofern sie nicht durch die WLSB Vereinsversicherung gedeckt sind.
  15. Kenntnisnahme
    Mit ankreuzen des Feldes „Ich habe die Teinahmebedingungen gelesen und bin damit einverstanden“ erklärt die Anmeldende Person, alle Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben.
  16. Veranstalter und Träger
    Der Veranstalter ist der Turnverein Mögglingen 1907 e.V..
  17. Kostenübersicht
    TVM-Mitglieder 100,00 Euro, Nichtmitglieder 125,00 Euro