Seit dem 28.01. befindet sich Baden-Württemberg wieder in der Alarmstufe I. Damit gilt wieder 2G im Sport!

Konkret: Im Übungs- und Trainingsbetrieb des TVM dürfen nur symptomfreie Personen teilnehmen, die entweder gegen Corona geimpft (2fache Impfung reicht aus) oder von Corona genesen sind. Dies gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien.
Für Sportveranstaltungen (Spiele, Turniere) gilt ebenfalls 2G, sowohl für Sportler als auch für Zuschauer.

Ausgenommen sind weiterhin Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre.