Die Verschärfung der Corona-Verordnung hat auch für den Betrieb des TVM Konsequenzen:

Ab dem 4.12.2021 ist die Teilnahme an den Sportangeboten des TVM in der Sporthalle nur noch Geimpften und Genesenen erlaubt, die zusätzlich einen negativen Schnelltest vorweisen können.

Für Angebote im Freien gilt ab jetzt 2G, d.h. auch hier dürfen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen (hier ist aber kein negativer Schnelltest erforderlich).

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 3 Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).

Ausgenommen von dieser Regel sind weiterhin symptomfreie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, die regelmäßig in der Schule getestet werden.

Link auf die aktuelle Corona-VO Baden-Württemberg: bitte hier klicken